AGBs

Von:
Laura D. Goetze
Lindenallee 41c
D-50968 Köln
Mob +49.170.451 05 85
info@trainwithlaura.de

§ 1 Geltungsbereich

Train with Laura / Laura D. Goetze - im Folgenden „Trainerin“ genannt – erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit im Einzelfall nicht etwas anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.

§ 2 Leistungsangebote

  1. Einzel- oder Mehrfachkarten berechtigen den Vertragspartner - im Folgenden „Kunde“ genannt - zu einer Teilnahme an der jeweils erworbenen Leistung.
  2. Kann Kunde die Leistungen in der gebuchten Zeit nicht wahrnehmen, besteht kein Anspruch auf Nachholung oder Rückvergütung. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen die Leistung nicht in Anspruch nehmen kann.
  3. Jegliche Leistungen sind nicht auf Dritte übertragbar.

§ 3 Anmeldung/Trainingsort

  1. Jegliche Inanspruchnahme von Leistungen erfordert eine vorherige Anmeldung/Terminvereinbarung online über das Buchungssystem oder der dazugehörigen App, per Email oder telefonisch bei Trainerin.
  2. Personal Training Termine finden gemäß Buchung von Kunde bei Trainerin statt, soweit kein anderer Trainingsort ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 4 Absagen/Nichterscheinen

  1. Kunde kann Personal Training Termine bis 24 Stunden vor Beginn der Trainingseinheit kostenlos absagen. Die Absage ist nur wirksam, wenn sie online über das Buchungssystem oder per App, per Email oder telefonisch bei Trainerin eingeht.
  2. Wenn Kunde keine oder eine zu späte Absage eines Trainingstermins vornimmt, hat Kunde Trainerin 50% des Stundenhonorars zu zahlen. Kunde erhält hierüber eine gesonderte Rechnung. Die nicht in Anspruch genommene Trainingseinheit kann Kunde für einen anderen Termin einsetzen.
  3. Bei einer Trainingsabsage durch Trainerin können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits bezahlte Leistungen können zu einem anderen Zeitpunkt nachgeholt werden.

§ 5 Honorar/Zahlungsbedingungen/Eigentumsvorbehalt/Rückerstattungen

  1. Das Honorar für die gebuchte Leistung richtet sich nach der bei Vertragsschluss geltenden Honorarliste, die Kunde erhalten hat und die im Studio aushängt sowie auf Anforderung zusätzlich versandt wird.
  2. Bei Buchung eines Personal Training Duo ist der Gesamtbetrag für das Training auch dann zu bezahlen, wenn nur eine Person zum Trainingstermin erscheint.
  3. Das Honorar ist fällig mit der gebuchten Leistung. Alle Leistungen sind sofort in bar oder nach Rechnungsstellung und Rechnungserhalt zu bezahlen. Trainerin ist berechtigt, für jede Mahnung einen pauschalen Mahnkostenersatz in Höhe von 8,00 € zu verlangen.
  4. Sämtliche Zahlungen können entweder in bar oder per Überweisung beglichen werden.
  5. Wenn fällige Zahlungen nicht beglichen sind, besteht bis zur Bezahlung kein Anspruch auf Leistungen von Trainerin.
  6. Fahrtkosten, die bei einem Personal Training beim Kunden selbst oder an einem anderen Ort außerhalb der Geschäftsadresse von Trainerin anfallen, werden mit 0,40 €/gefahrenem Kilometer ab dem 16. Kilometer (Hin- & Rückfahrt) berechnet. Die Berechnung erfolgt von der Geschäftsadresse aus und zwar auf der Grundlage der Entfernungsberechnung durch www.wego.here.com.
  7. Im Falle einer Änderung der gesetzlichen Höhe der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) oder der Einführung sonstiger Abgaben, ist Trainerin berechtigt, diese zum Zeitpunkt der Wirksamkeit ihrer Änderung oder Einführung zu berechnen. Ein Sonderkündigungsrecht besteht in diesem Falle nicht.
  8. Kauft Trainerin im Auftrag des Kunden Produkte ein oder kauft der Kunde Produkte bei Trainerin, bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden, Eigentum von Trainerin.
  9. Eine Rückerstattung von nicht in Anspruch genommenen, aber bezahlten Leistungen findet nicht statt. Die bezahlten Leistungen verfallen, soweit sie nicht in Anspruch genommen werden.

§ 6 Gültigkeit/Laufzeit/Kündigung

  1. Einzel- und Mehrfachkarten haben eine Gültigkeit von 6 Monaten ab Kaufdatum. Bei nicht rechtzeitiger Inanspruchnahme gilt § 4 Abs.9.
  2. Leidet Kunde an einer vorübergehenden Krankheit, die eine Inanspruchnahme der Leistungen von Trainerin für wenigstens 4 Wochen ausschließt, können gegen Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attestes die nicht in Anspruch genommenen Leistungen innerhalb von 3 Monaten nachgeholt werden. Danach besteht kein Anspruch mehr auf Nachholung. Ist Kunde schwanger, gilt S.1 nur dann, wenn Kunde ein ärztliches Attest vorlegt, aus dem sich ergibt, dass ein Training während der Schwangerschaft ausscheidet. Ist in diesem Fall aufgrund ärztlicher Verordnung ein Training ausgeschlossen, ist Kunde berechtigt, die nicht in Anspruch genommenen Leistungen innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt des Kindes nachzuholen. Ist Kunde aufgrund der Schwangerschaft nur vorübergehend nicht in der Lage, am Training teilzunehmen, sind die Leistungen innerhalb von 3 Monaten nach Fortfall des Hinderungsgrundes aufgrund der Schwangerschaft nachzuholen. Im Übrigen gilt insoweit § 6 Abs.1 entsprechend.
  3. Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen (Wirksamkeitsvoraussetzung).

§ 7 Änderung des Angebots/Vertretung

  1. Trainerin ist berechtigt, das Leistungsangebot, dessen zeitliche und örtliche Lage zu ändern, davon abzuweichen oder ganz ausfallen zu lassen, sofern dies wegen Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten oder aus dringenden organisatorischen Gründen notwendig wird. Die von Kunde gebuchte Leistung verfällt in diesem Falle nicht. Kunde ist berechtigt, gleichartige Alternativangebote zu nutzen, die Trainerin als Ersatz anbietet.
  2. Trainerin ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Leistungen durch einen Vertreter oder eine Vertreterin erbringen zu lassen, falls sie selbst verhindert ist.

§ 8 Gesetzliche Feiertage/Betriebsferien

An den gesetzlichen Feiertagen und Karnevalstagen finden keine Personal Training Termine statt. Entsprechendes gilt, wenn Trainerin urlaubsbedingt abwesend ist oder sich auf Fortbildungsveranstaltungen befindet, oder aus sonstigen dringenden persönlichen Gründen der Trainerin keine Termine stattfinden können.

§ 9 Pflichten des Kunden

  1. Kunde hat einmalig ein sog. Starterpaket von Trainerin zu kaufen. Diese Verpflichtung besteht nicht für die Dauer eines Probetrainings. Trainerin ist berechtigt, ihre Leistung abzulehnen, wenn Kunde nicht das Starterpaket bei Trainerin gekauft hat.
  2. Kunde ist verpflichtet, vor jeder Trainingsstunde die Trainerin über eventuelle aufgetretene körperliche Beschwerden, Medikamenteneinnahme oder Alkoholgenuss zu informieren. Er bleibt jedoch für seine eigene Leistungsfähigkeit für die Inanspruchnahme der Leistungen von Trainerin eigenverantwortlich und hat vorher eventuelle Bedenken ärztlicherseits prüfen zu lassen.
  3. Kunde hat Trainingsanweisungen von Trainerin, insbesondere dessen Erfüllungsgehilfen/Trainerin, zu befolgen. Geschieht dies nicht, handelt Kunde auf eigene Gefahr/eigenes Risiko.
  4. Kunde verpflichtet sich, Trainerin alle Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zu geben. Trainerin ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit der erteilten Informationen zu überprüfen.
  5. Kunde ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Telefonnummer, Emailadresse etc.) Trainerin unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Kosten, die Trainerin dadurch entstehen, dass Kunde die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, hat Kunde zu tragen.

§ 10 Gesundheitscheck

  1. Trainerin führt keinen Gesundheitscheck durch. Trainerin empfiehlt jedoch Kunde vor Inanspruchnahme der Leistungen von Trainerin einen Gesundheitscheck durch einen Arzt vornehmen zu lassen. Kunde hat mit dem Arzt zu besprechen, ob gegen das geplante Training Bedenken bestehen. Kunde hat Trainerin über das Ergebnis des Gesundheitschecks unaufgefordert vor Trainingsbeginn zu informieren.
  2. Kunde hat vor jeder Trainingsstunde zu prüfen, ob Veränderungen seines Gesundheitszustandes eingetreten sind oder ob Beschwerden vorliegen. Hierüber hat Kunde Trainerin vor Trainingsbeginn zu informieren.
  3. Kunde versichert, seiner Kenntnis nach sportgesund zu sein und sich in regelmäßigen Abständen auf seine Sporttauglichkeit hin ärztlich untersuchen zu lassen.

§ 11 Haftung/Selbstversicherung

  1. Trainerin haftet für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Kunde erleidet, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für sonstige Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
  2. Die Nutzung der Einrichtungen, Geräte und Personal Training Einheiten erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden, soweit dies gesetzlich zulässig ist oder nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
  3. Für die vom Kunden mitgebrachten Gegenstände, insbesondere für Wertgegenstände und Garderobe, übernimmt Trainerin keine Haftung.
  4. Die Haftung von Kunde für von ihm verschuldete Personen-, Sach- und Vermögensschäden gegenüber Trainerin richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  5. Trainerin haftet über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus nicht für eine eventuelle Nichterreichung des vom Kunden mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zweckes.
  6. Nimmt Kunde Leistungen von Anderen in Anspruch, die Trainerin ihm vermittelt hat, wird dadurch keine Haftung von Trainerin begründet.
  7. Kunde hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Trainings bei Trainerin auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.

§ 12 Hygienevorschriften

Kunde hat folgende Hygieneregelungen zu beachten:

  1. Unverzügliche Terminabsage bei jeglichen Krankheitssymptomen, insbesondere, die auf eine Virusinfektion hindeuten und/oder bei festgestellter Virusinfektion oder anderen ansteckenden Krankheiten;
  2. Sofortiges Händewaschen/desinfizieren der Hände nach Betreten des Fitnessstudios;
  3. Ausschließliche Verwendung von sauberen Sportschuhen, die erst im Trainingsraum angezogen werden dürfen;
  4. Trainings- und Dusch-/Handtücher sind in bereitgestellten Körben von Kunden zu entsorgen;
  5. Fitnessstudio steht für Kunde erst 10 Minuten vor vereinbarter Trainingszeit zum Betreten zur Verfügung und darf nicht vorher betreten werden.

Sollte eine der vorgenannten Regelungen von Kunden nicht eingehalten werden, besteht kein Anspruch auf Durchführung des Trainings. Der Anspruch auf das Trainingshonorar bleibt davon unberührt.

§ 13 Sonstiges

  1. Kunde wird darauf hingewiesen und erklärt sein Einverständnis damit, dass zur Abwicklung des Geschäftsvorganges die personenbezogenen Daten erhoben, gespeichert, verarbeitet und übermittelt werden, soweit dies für die Abwicklung erforderlich ist. Kunde kann jederzeit von Trainerin die Löschung verlangen, es sei denn, Trainerin ist aufgrund von steuer- und berufsrechtlichen oder sonstigen öffentlich/rechtlichen Vorschriften zu einer Speicherung verpflichtet, oder soweit eine Einwilligung in die Speicherung nach Art.6 Abs.1 S.1 lit.a DSGVO vorliegt.
  2. Alle rechtsverbindlichen Erklärungen (Terminvereinbarungen, Anmeldungen, Stornierungen, Einkäufe etc.) können nur online über das Buchungssystem oder per App, schriftlich per Email an info@trainwithlaura.de oder per Anruf bei Trainerin erfolgen.
  3. Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich nicht negativ über die Person, deren Dienstleistungen oder dessen Ruf und Wertschätzung äußern.
  4. Kunde hat die Hausordnung für die Trainingsräume zu beachten, die Vertragsbestandteil ist und Kunde zur Verfügung steht.
  5. Trainerin ist berechtigt alle Informationen anstatt per Brief oder Telefon auch per Email, sofern bei Kunde eine Emailadresse vorhanden ist, an Kunde zu übermitteln.

§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Trainerin ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn Trainerin auf die Änderungen hinweist, Kunde die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht.
  2. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
  3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Das Schriftformerfordernis kann nicht mündlich abbedungen werden. S.1 bis S.3 gelten jedoch nicht für individuelle Vereinbarungen.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, in einem derartigen Fall eine wirksame oder durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren zu setzen, die dem Geist und dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung soweit wie möglich entspricht. Entsprechendes gilt für den Fall, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Lücken enthalten. Kommt eine Einigung zwischen den Parteien nicht zustande, entscheidet das zuständige angerufene Gericht gemäß den §§ 317, 319 BGB.



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